
Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen. Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim Hauptzollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Ver...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zugelassener_Versender

Verlader, der autorisiert ist, Ausfuhranmeldungen zur Vorlage bei den Zollbehörden (§ 398 DVO) an seinem Unternehmenssitz auszustellen, um Zollverfahren zu vereinfachen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Ein zugelassener Versender (ZV) kann das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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